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Avatar von Carl_F_G.
  • Carl_F_G.

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Re: Wohnraumverknappung - Verwaltungsgericht

Klausius schrieb am 25.11.2023 09:31:

Vielleicht war das Landratsamt der falsche Ansprechpartner - das zuständige Gericht wäre vermutlich passender.
Aber nicht vergessen: vorher Rectsschutzversicherung abschliessen!

Also ich war damals beim Rechtsanwalt. Der hat mir da von einer Klage abgeraten. Nach seiner Beschreibung ist da die Laufbahn der Verwaltungsrichter so stark mit der Verwaltung verknüpft, dass diese meist zugunsten der Verwaltung entscheiden. Und wenn es erst einmal ein Urteil gibt, dann tut man sich umso schwerer eine neue Entscheidung bei leicht geänderter Ausgangslage zu erhalten. (Soviel zur unabhängigen Justiz).
Haben aktuell einen neuen Antrag gestellt und darin da gelegt, dass die zwei Stellplätze auf den Grundstück ausschließlich für die leerstehende Wohnung zur Verfügung stehen. Da insgesamt die Darlegungen in Hinblick auf eine mögliche Klage optimiert und im Antrag einen rechtsmittelfähigen Bescheid gefordert. Da ist der Plan da dann gegebenenfalls zu klagen.
Parallel versuche ich das an die Öffentlichkeit zu bringen. Hebe jetzt auch Mitinteressenten die aktuell bei den Eltern leben. Zusammen mit diesen versuche ich das an die Öffentlichkeit zu bringen.

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