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  • Andreas Scholz (9bbc8606)

1 Beitrag seit 24.10.2024

Leider wieder eine sehr neidvoll geführte Diskussion.....

Zunächst einmal - das ist aber OT - beantragt der Dienstherr eine Versetzung nicht, sondern ordnet diese an. Der Beamte hat dieser Anordnung Folge zu leisten, ob ihm das gefällt oder nicht.

Zu der Krankenversicherung.
Der aktuelle Versicherungssatz sind etwa 15% (plus Zusatzbeitrag) vom Brutto, die jeweils hälftig (mehr oder weniger) von Arbeitgeber und Beschäftigten in die GKV eingezahlt werden.
So macht das der öffentliche Dienst bei seinen Tarifbeschäftigten auch.

Bei den Beamten geht er (der Öffentliche Dienst) hier einen anderen Weg.

Er zahlt nicht 50% als Arbeitgeberanteil in eine Versicherung ein sondern beteiligt sich über eine Art hauseigene Versicherung - der sogenannten Beihilfestelle - zu mehr oder eher weniger als 50% an den Heilkosten. Auf der Arbeitgeberseite ersetzt er hier also einen 50% Versicherungsbeitrag durch 50% Leistung bei den Heilkosten, wenn diese anfallen. In der Regel wird das zum guten Geschäft für den Öffentlichen Dienst. Wenn die Menschen nicht zu Arzt gehen, fällt für den keine Zahlung an.

Auf der Arbeitnehmerseite sieht das nicht so entspannt aus.
Der Beamte muss für seine 50% eine Versicherung abschließen. Weist er keine Versicherung nach, erhält er auch keine Beihilfezahlungen. Darüber hinaus leistet die Beihilfe immer nur in dem Umfang der auf der Beamtenseite auch versichert ist.

Prinzipiell kann er das auf zwei Wegen machen.

1. Er versichert sich freiwillig in der GKV. Das ist eine Versicherung von sogenannten Regelleistungen und die kostet rund 15% (der aktuelle KV-Satz) der -ACHTUNG- Beitragsbemessungsgrenze (aktuell rund 5500,-€/mtl), egal welches Einkommen der Beamte hat. In dieser Variante zahlt der Beamte also aktuell 825 Euro im Monat - von seinem Netto - für "Kassenleistungen" der Dienstherr Nichts. Nicht mal im Krankheitsfall da ja die GKV leistet. Der Dienstherr ist also "fein raus".

2. Der Beamte versichert seine 50% bei einer PKV. In diesem Fall könnte er sich selbst raussuchen, was er alles über die Regelleistungen hinaus versichern möchte, was aber natürlich Einfluss auf die Beitragshöhe hat. Die Beihilfe zieht da dann einfach nach.

In meinem Fall - Gehobener Dienst 5500 € Brutto mit Basistarif (=Regelleistung PKV), aufgestockt auf 2-Bett-Zimmer und Zahnvollversicherung, liegt der Beitrag für 50% schon bei 530 € im Monat oder bei etwas über 9% von meinem Brutto, während ich in der GKV nur 7,5 % (+/-) zahlen müsste.

Was ich damit sagen möchte - die Beihilfe ist kein Privileg für den Beamten sondern ein Werkzeug des Dienstherren zur Kostenoptimierung.

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