Die Beihilfe arbeitet nach den Regeln der GKV. Das macht sich vor allem bei Zahnbehandlungen bemerkbar. Mit einem entsprechenden Zusatztarif für Zahnbehandlung, den vermutlich viele Beamte haben, werden die entsprechenden Lücken aber durch die PKV ausgeglichen. Hier muss der gesetzllich versicherte in der Regel zuzahlen, wenn er nicht eine private Zusatzversicherung hat.
Ansonsten hat man sicher Vorteile bei der Terminvereinbarung.
Die Erstattung der PKV ist meist sehr schnell, Beihilfe kann - je nach Auslastung - durchaus länger dauern. Kleinere Beträge erstattet die Beihilfe erstmal gar nicht, da muss man erst sammeln.