Ansicht umschalten
Avatar von varadi
  • varadi

120 Beiträge seit 17.04.2021

Re: Ich weiß nicht wie es heute ist

Historisch gesehen arbeiten Beamte gar nicht. Sie werden vom Staat in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis alimentiert. Dies entspricht "den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentum", die über Art. 33 Abs. 5 GG einen Grundrechtscharakter haben. Kaum zu glauben, aber isso.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hergebrachte_Grunds%C3%A4tze_des_Berufsbeamtentums

Insofern wäre der Staat verpflichtet die Krankheitskosten zu tragen. Davon hat er sich teilweise entlastet, in dem er die Beihilfe im Krankheitsfall (= staatliche Versorgung) eingeschränkt hat und die Beamten dazu verpflichtet, eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen; in bestimmten Verhältnissen z.B. 70/30, 50/50 etc..

Doppelversicherungen werden normalerweise durch besondere Regelungen ausgeschlossen (sog. Bereicherungsverbot). Wobei ich nicht die Hand dafür ins Feuer legen würde, dass dies nicht unter irgendwelchen obskuren Bedingungen im Bürokratiedschungel im Einzelfall möglich wäre.

"Die Beihilfe darf zusammen mit anderen aus demselben Anlass gewährten Leistungen (z.B. PKV) insgesamt die dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen nicht übersteigen (= 100%-Grenze). Sollte dennoch in Einzelfällen die 100%-Begrenzung überschritten werden, so ird die Beihilfe entsprechend gekürzt. Eine Überversicherung ist deshalb sinnlos (Stichwort: Bereicherungsverbot, vgl. § 200 VVG)."

Quelle: Beihilfehandbuch der HanseMerkur Versicherung
https://www.hansemerkur-vertriebsportal.de/resource/blob/219970/975594221aaa75025bdf5ba510a134e5/fachinfo-beihilfe-sachsen-data.pdf

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.10.2024 15:34).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten