Ansicht umschalten
Avatar von Andreas Scholz (9bbc8606)
  • Andreas Scholz (9bbc8606)

2 Beiträge seit 24.10.2024

Re: Leider wieder eine sehr neidvoll geführte Diskussion.....

fuckup2 schrieb am 24.10.2024 21:28:

Andreas Scholz (9bbc8606) schrieb am 24.10.2024 18:14:

Zunächst einmal - das ist aber OT - beantragt der Dienstherr eine Versetzung nicht, sondern ordnet diese an. Der Beamte hat dieser Anordnung Folge zu leisten, ob ihm das gefällt oder nicht.

Zu der Krankenversicherung.
Der aktuelle Versicherungssatz sind etwa 15% (plus Zusatzbeitrag) vom Brutto, die jeweils hälftig (mehr oder weniger) von Arbeitgeber und Beschäftigten in die GKV eingezahlt werden.
So macht das der öffentliche Dienst bei seinen Tarifbeschäftigten auch.

Bei den Beamten geht er (der Öffentliche Dienst) hier einen anderen Weg.

Er zahlt nicht 50% als Arbeitgeberanteil in eine Versicherung ein sondern beteiligt sich über eine Art hauseigene Versicherung - der sogenannten Beihilfestelle - zu mehr oder eher weniger als 50% an den Heilkosten. Auf der Arbeitgeberseite ersetzt er hier also einen 50% Versicherungsbeitrag durch 50% Leistung bei den Heilkosten, wenn diese anfallen. In der Regel wird das zum guten Geschäft für den Öffentlichen Dienst. Wenn die Menschen nicht zu Arzt gehen, fällt für den keine Zahlung an.

Auf der Arbeitnehmerseite sieht das nicht so entspannt aus.
Der Beamte muss für seine 50% eine Versicherung abschließen. Weist er keine Versicherung nach, erhält er auch keine Beihilfezahlungen. Darüber hinaus leistet die Beihilfe immer nur in dem Umfang der auf der Beamtenseite auch versichert ist.

Prinzipiell kann er das auf zwei Wegen machen.

1. Er versichert sich freiwillig in der GKV. Das ist eine Versicherung von sogenannten Regelleistungen und die kostet rund 15% (der aktuelle KV-Satz) der -ACHTUNG- Beitragsbemessungsgrenze (aktuell rund 5500,-€/mtl), egal welches Einkommen der Beamte hat. In dieser Variante zahlt der Beamte also aktuell 825 Euro im Monat - von seinem Netto - für "Kassenleistungen" der Dienstherr Nichts. Nicht mal im Krankheitsfall da ja die GKV leistet. Der Dienstherr ist also "fein raus".

2. Der Beamte versichert seine 50% bei einer PKV. In diesem Fall könnte er sich selbst raussuchen, was er alles über die Regelleistungen hinaus versichern möchte, was aber natürlich Einfluss auf die Beitragshöhe hat. Die Beihilfe zieht da dann einfach nach.

In meinem Fall - Gehobener Dienst 5500 € Brutto mit Basistarif (=Regelleistung PKV), aufgestockt auf 2-Bett-Zimmer und Zahnvollversicherung, liegt der Beitrag für 50% schon bei 530 € im Monat oder bei etwas über 9% von meinem Brutto, während ich in der GKV nur 7,5 % (+/-) zahlen müsste.

Was ich damit sagen möchte - die Beihilfe ist kein Privileg für den Beamten sondern ein Werkzeug des Dienstherren zur Kostenoptimierung.

Sieh es mal so herum:
Du bist privat versichert und bekommst überall Vorzugsleistungen.

In der GKV bekomme ich im Krankheitsfall bei meinem Hausarzt einen Termin in 4 Wochen (kein Witz!). Fachärzte haben noch bizarrere Fristen. Ergebnis: Für knapp 12000€ p.a. bekomme ich faktisch nix. - Alles andere organisiere ich mir kurzfristig als Privatleistung.

Ich gehe davon aus, dass du in der GKV bist, entweder freiwillig oder als sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter. Da sind es aktuell maximal 10 000 im Jahr und im zweiten Fall auch nur, wenn du so tust, als wäre der AG-Beitrag dein Geld.

Unabhängig davon ist es aber mit Blick auf die angewandte Medizin, egal bei welcher Kasse du bist. Die Medikamente und die Gerätetechnik ist für jeden gleich.

Die Gründe, weshalb der "Private" schneller Termine bekommt, sind schnell aufgezählt.
Es sind genau zwei.
Der erste Grund ist ist die Budgetierung. Ärzte werden (finanziell) bestraft, wenn sie zu viele (Kassen-)Patienten behandeln.
Und der zweite Grund ist ein rein betriebswirtschaftlicher. Privatpatienten zählen nicht für das Budget und für Privatpatienten wird zwar auch nach GOÄ abgerechnet, aber mit einem größeren Multiplikator. Das heißt, der Arzt verdient einfach mehr an einem Privatpatienten.
Beides kann man aber den Beamten nicht anlassen, die haben da keinen Einfluss drauf.

Ich bin auch der Meinung, dass das System antiquiert ist und was anders gemacht werden muss.
Wir - egal ob "Privat" oder "Kasse" geben einen Haufen Geld aus, für eine Leistung, die wir im Idealfall nicht brauchen.
Ich habe jetzt 36 Dienstjahre und hab da genau 3 mal einen Arzt gesehen, wobei es einmal noch ein Dienstunfall war. Ok, ich gehe regelmäßig zum Zahnarzt, aber das war es schon.

Wir wären auch einer Meinung, wenn du sagen würdest, dass wir zu viele Beamte haben.

Das Beamtensystem hat schon Privilegien - Beihilfe/PKV ist keines davon.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten