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  • multiple_personality

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Re: wenn es sich in Ihrer Argumentation rechnen würde ...

artlan schrieb am 24.10.2024 14:12:

... dann wären 100 % aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst in der Beamtenbesoldung. Ist etwa dem der Fall?

Warum sind dann nur gerade mal 1/3 aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst Beamte?

Können Sie diese Diskrepanz schlüssig erklären, warum 2/3 aller öffentlich Bediensteten nach einem aus ihrer Ansicht für den Dienstherren deutlich ungünstigeren System bedient werden, da dies noch dazu in Folge die Konsequenz haben würde, dass die verantwortlichen Vertreter des Dienstherren die eine Verbeamtung in diesem großem Umfang verweigern strafrechtlich wegen Untreue zur Verantwortung gezogen werden müßten.

Dafür gibt es verschiedene Gründe.
Zum Einen gibt es Bereiche des öffentlichen Dienstes, die gar keine Beamten haben dürfen (fehlende Dienstherrenfähigkeit), ist aber trotzdem öffentlicher Dienst.
Zum anderen wollen viele Angestellte dies auch gar nicht.
Ich kenne Behörden, wo Angestellten durchaus angeboten wird ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Das hat aber Vor- und Nachteile für den Beschäftigten. So hat ein Angestellter Anspruch auf stellengerechte Bezahlung. Der Beamte kann jahrelang auf einem höheren Dienstposten sitzen ohne befördert zu werden.
Höherbezahlte Beamtenstellen sind begrenzt (Stellenkegel) ein Aufstieg oft nicht möglich.
Bei höherem Alter ist der Wechsel auch nicht ohne Weiteres möglich. Man hat dann konkurrierende Altersansprüche - der bereits aufgebaute Rentenanspruch wird mit der erreichten Pensionshöhe verrechnet, soweit die Maximalpension überschritten würde.
Beamtenstellen müssen ja auch haushaltstechnisch bewilligt werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.10.2024 15:04).

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