Terror auch nicht.
Z.B. Rachepornos oder solche aus Leaks schon eher.
Wenn Telegramm nur mit deutschen Telefonnummern ginge wäre das kein ganz so großes Problem, dann könnte man die Bereitsteller der entsprechenden Inhalte verfolgen, aber weltweit gibt es noch eine große Menge an anonymen Telefonnummern und das wird noch lange so bleiben.
Eine Alternative wäre die IP-Herausgabe von Telegram zu nutzen. Das geht langsam, bedarf oft mehrerer Anschubser und bei der großen Anzahl an Accounts, die urheberrechtlich geschützte hochprivate Inhalte hochladen wäre das mit den aktuellen Mitteln ein Kampf gegen Windmühlen. Für, bzw. gegen Terror aber ein ausreichend wirkungsvolles Mittel.
Ein Problem von Telegram ist hier, dass es gleichzeitig eine Suchmaschine (z.B. https://telegram.me/gruppen ), ein Verteiler und ein Hoster ist. Damit können die Besitzer sich auf keine der üblichen Verteidigungen berufen, auf die sich z.B. mygully.com oder einst rapidshare mit mäßigen Erfolg berufen haben.
Telegram könnte die Verteidigungsstrategie von Youtube verwenden, wenn sie entweder Uploads aktiv durchsuchen, mit Sperrlisten abgleichen und automatisiert löschen würden oder wenn sie zügig auf Meldungen reagieren und schnell löschen würden. Ist beides nicht der Fall. Und dann kann ich ein Stück weit verstehen, dass der Gesetzgeber da aktiv werden möchte.