Großer Grüner Arkelanfall schrieb am 03.01.2022 12:24:
Dieses neu aufgekommene Gefasel von "Hassrede" ist doch nur ein Vorwand, um bisher kaum überwachte bzw. überwachbare Kommunikationskanäle zu kontrollieren.
Die potenzielle Opposition gegen staatliche Überwachung bekommt dazu die Karotte "Kampf gegen Hassrede und Nazis" vor die Nase gehalten, damit sie sogar noch tatkräftig mitmacht.
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Mittlerweile sind wir eben bei "Hassrede", die noch nicht einmal juristisch definiert ist, denn Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StGB) haben wir schon. Und auch die Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Wer etwas mit diffusen Begriffen belegt, will diese immer auf Tatbestände ausdehnen, die die meisten eben nicht darunter verstehen.
Gut erkannt. Hinzukommt die Verlagerung der Rechtsprechung ins Private. Der Staat zensiert und tilgt unliebsame Meinungen nicht mehr selbst, wogegen man durch das Grundgestz geschützt wäre, sondern zwingt durch Androhung drakonischer Strafen Privatunternehmen dazu, das vorauseilend für ihn zu übernehmen. So macht er sich die Hände nicht schmutzig.
Das Problem ist, dass das bei Telegram nicht funktioniert, weil die Betreiber anscheinend schwer zu belangen sind. Deshalb wird hier versucht, mit Hilfe privater Service-Provider über Netzsperren die Sache in den Griff zu bekommen.