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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Re: Es gibt Unterschiede bei der Strafverfolgung.

Hoecker schrieb am 03.01.2022 23:28:

pewoo schrieb am 03.01.2022 16:54:

Hoecker schrieb am 03.01.2022 16:14:

Wieso sollten die Telegrambetreiber denn bitte auf deutsche Strafbehörden reagieren?
Tun die etwas illegales?

Ja. Sie missachten zB das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und reagieren nicht auf Beschwerden.

Das sollte Facebook sich mal erlauben...

Telegram adressiert den deutschen Markt, da die App in den deutschen Appstores vertrieben wird. Das kann der App-Anbieter pro Land bestimmen.

Eine praktische Moeglichkeit ist deshalb auch, die App durch Google und Apple aus den deutschen App-Stores entfernen zu lassen.

Das loesst nicht alle Probleme, aber schraenkt die Reichweite doch ein.

Hat Dubai denn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz anerkannt?
Ist das illegal, wenn man sich dort nicht daran hält?
Darf Dubai hier auch seine/ihre wilden Gesetzesvorstellungen durchdrücken/einfordern?
Ich lasse mich da gerne aufklären.

(Edit: seine/ihre angepasst)

Es wäre erheiternd wenn Weißrussland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz übernähme, und dann selbst Beschwerden, Verbote und Bußgeldbescheide versenden würde.
Am besten auch wegen/gegen Dissidenten in Deutschland etc..

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