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  • Deutscher Sachse

325 Beiträge seit 19.12.2021

Re: Es gibt Unterschiede bei der Strafverfolgung.

Tobias Claren schrieb am 04.01.2022 05:43:

Die App selbst kann man auch nicht per DNS-Sperre blockieren, da die den DNS-Dienst wohl nicht nutzt.
Telegram könnte wie Twitter einen Web-Zugang anbieten.
Dann kann Telegram auch ohne App genutzt werden.

DNS-Sperren? Lol. Du nimmst die Super-Duper-Zensurresistente Telegram-App und schaust nach, mit welcher IP sie sich verbindet (Wireshark etc.). Diese IPs werden live von dt. oder europäischen ISP geblockt. Die Umsetzung erfolgt durch ein Gesetz, bei Verstoß Tagesstrafe von 10Mio€.

Jetzt muss sich jeder Wutbürger ein VPN kaufen und einrichten.

Zweite Möglichkeit: MS verpflichten, Telegram-Scanner in Windows einbauen. Ohne Scanner keine Betriebserlaubnis. Bei Zuwiderhandlung 5000€ Strafe oder Haft. Chinesische Router dürfen auch nicht einfach auf irgendwelchen Frequenzen senden.

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