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  • Hoecker

mehr als 1000 Beiträge seit 12.11.2020

Re: Es gibt Unterschiede bei der Strafverfolgung.

Deutscher Sachse schrieb am 04.01.2022 13:47:

Hoecker schrieb am 03.01.2022 23:28:

Hat Dubai denn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz anerkannt?

Dubai muss gar nichts anerkennen.

Deutschland kann z.B. Konten aus Dubai in Deutschland einfrieren, falls die Behörden in Dubai zu lange brauchen. Einreiseverbot für medizinische Touristen nach D. Oder Apple und Google per Verordnung zwingen, die Apps aus dem Appstore zu entfernen. Oder dt. ISP zwingen, Telegram-Server-IPs zu sperren. Da gibt es massig Möglichkeiten, mit der Otto-Normal-Hassbürger in die Schranken verwiesen werden kann.

Geht ziemlich einfach, Dubai muss garnix machen.

Der feuchte Traum der Law & Order Freaks.
Klappt wohl nicht so ganz.
Aber dass selbst hier auf heise Leute rumspringen, die das mit dem Internet und so noch nicht verstanden haben - finde ich krass. #neuland eben.

Der rechtsstaatliche Weg wäre gegen die Hassposter klassisch zu ermitteln.
Stattdessen will man Messenger kontrollieren.

Ich wünsche viel Erfolg! *schenkelklopf*

Ich habe Deinen rechtextremistischen Forennamen mal gemeldet.^
Also nicht den Mods.

Have phun^^

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.01.2022 15:09).

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