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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Re: Es gibt Unterschiede bei der Strafverfolgung.

Deutscher Sachse schrieb am 04.01.2022 13:47:

Hoecker schrieb am 03.01.2022 23:28:

Hat Dubai denn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz anerkannt?

Dubai muss gar nichts anerkennen.

Deutschland kann z.B. Konten aus Dubai in Deutschland einfrieren, falls die Behörden in Dubai zu lange brauchen. Einreiseverbot für medizinische Touristen nach D. Oder Apple und Google per Verordnung zwingen, die Apps aus dem Appstore zu entfernen. Oder dt. ISP zwingen, Telegram-Server-IPs zu sperren. Da gibt es massig Möglichkeiten, mit der Otto-Normal-Hassbürger in die Schranken verwiesen werden kann.

Geht ziemlich einfach, Dubai muss garnix machen.

Das sind Spekulationen. Ob sich die Dt. Behörden das trauen ist eine andere Sache.

Man kann die Apps aus den App-Stores verbannen, aber auf der Telegram-Webseite kann man sich die apk für Android direkt herunter laden.
Und für iOS könnte Telegram einen ,möglichst einfachen Jailbreak anbieten.
Und zusätzlich einen Webzugang wie bei Twitter.
Wenn sie die Domain sperren, kann jeder das kostenlose VPN in Opera oder einem Browser auf Android nutzen.
Wenn Sie die IP sperren sollten, kann Telegram ein VPN in die App integrieren.
Weil das VPN auch andere Dienste bzw. Nutzer verwenden, kann man nicht einfach deren IP(s) sperren.

Es ist absolut UNMÖGLICH es Dt. "Otto-Normal-Hassbürger" unmöglich zu machen Telegram zu nutzen.
Ich bin keiner von denen, aber habe vor weniger als einer Woche Telegram installiert.
Falls Ich mal eine mobile Gaskammer mitten in Köln aufstelle, kann ich über die Suizidgruppen dort Menschen darauf aufmerksam machen.
Eine zu 100% legale Anwendung für Telegram. Ein Puls-Oximeter ist schon bestellt.

Was Ich unterhaltsam fände wären Sanktionen (Einreiseverbot, US-Formen wie Netflix etc. dürfen keine Geschäfte mit denen machen...) gegen Dt. Richter und Staatsanwälte durch die USA, wenn die Dt. Recht umsetzen (Anklagen oder Urteile), die gegen US-Meinungsfreiheit verstoßen.
Also schon bei einer Anklage oder Urteil wegen Beleidigung. Aber auch Flaggenschändung, Gotteslästerung etc..

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.01.2022 00:47).

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