Redefreiheit und Briefgeheimnis, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Wenn es stichhaltige Hinweise darauf gibt, dass strafbare Handlungen stattfinden oder strafbare Handlungen geplant werden oder zu strafbaren Handlungen aufgerufen wird, dann kann schon jetzt ermittelt werden. Wenn dies hingegen nicht der Fall ist, dann geht es den Staat auch nichts an, was sich Privatpersonen untereinander mitteilen.