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  • Krötenschubser

851 Beiträge seit 17.03.2021

Mal ernsthaft

Bei dem Biefang, so heißt der Transkommandeur, der vor dem Gericht gescheitert ist, ist doch eine Eignung per se nicht festzustellen.

Permanent ist der in irgendwelchen öffentlichkeitswirksamen Auftritten zu finden, ob mit einem Einhorn-BW-Fahrzeug, in Talkshows oder jetzt vor Gericht.

Es mögen manche für "aus der Zeit gefallen" halten, aber ein Offizier ist immer noch Führungsperson, die man respektieren sollte und der man, in Ernstfall, bedingungslos folgen muss.

Wer glaubt, dass der alleinige militärische Rang in lebensgefährlichen Situationen genügt, um Befehle zu erteilen, der irrt. Man kann es hier wie die Russen machen und im Hinterland "tschetschenische Motivatoren" positionieren, damit die Front nicht wegläuft oder eben mit Offizieren, denen man vertraut, da deren Charakter respektiert wird und deren Entscheidungen für gute befunden werden.
All das ist hier nicht gegeben.

Ich war auch bei der BW, wir nannten solche Offiziere "Zivilversager" und auch schon in harmlosen Übungen wurden deren Entscheidungen angezweifelt und "kreativ" uminterpretiert.

Auch im Zivilen, bei Polizeien und Feuerwehren, kann man auf solche Probleme stoßen ... aber die wurden bisher größtenteils rechtzeitig entfernt.

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