nauwart schrieb am 11.01.2021 09:25:
Ist man einmal auf jemanden angewiesen steht man in dessen Schuld. Ich will von keinem Fremden gesagt bekommen derjenige würde mich durchfüttern und die Freiheit haben niemanden Rechenschaft schuldig zu sein.
Und das ist genau weswegen ein Problem? BGE umfasst ja kein Verbot von Erwerbstätigkeiten. Wer nicht durchgefüttert werden will, kann doch weiterhin (vermutlich sogar besser) nach einer gut bezahlten Arbeit schauen oder sich selbständig machen. Vielleicht sogar zu einem besseren Steuersatz, weil niedrigere Steuern ein Anreiz sein könnten, mehr Leute zu selbständiger Arbeit zu locken...
Von unserm Staat abhängig sind wir alle so oder so. Von seinem Schutz vor Schlägern genauso wie vor Umweltschäden durch skrupellose Geschäftemacher, von der Aufrechterhaltung unserer Straßen und Schulen... Das kann auch jederzeit "jemand versuchen auszunutzen" - wo also wäre der Unterschied?