war die Sozialhilfe ein klein wenig anders geregelt. Erstens hat sich jeder geschämt, der nicht für seine Existenz selbst aufkommen konnte. Zweitens gab es Hilfe vom Amt für erwachsene Bundesbürger nach fünf Jahren als Einzahler in die Systeme, für Nichtbundesbürger betrug die Wartezeit zehn Jahre. Wer diese Bedingungen nicht erfüllte oder keine Wohnung mehr hatte, bekam einen Schlafplatz im Wohnheim, Stockbetten nach Geschlechtern getrennt, nur Familien blieben zusammen. Essen in der Kantine, Kleidung usw. als Sachleistung (meist als Spende) oder auf begründeten Antrag in bar mit anschließender Vorlage der Kaufquittung. Taschengeld gab es auch, aber nur wenig. Arztbehandlung auf Antrag. Das Beste zum Schluss: Alles als Darlehen mit der Pflicht zur Rückzahlung. Da kam keiner auf die Idee, mit dreiundzwanzig einfach bei den Eltern auszuziehen und weiter zu gammeln. Ich hatte eine Mitschülerin, die bei einer Freikirche unter genau diesen Bedingungen untergekommen war, das Elternhaus muss schrecklich gewesen sein. Sie hat einen sauberen Realschulabschluss hingelegt und danach sofort eine Berufsausbildung begonnen. Es geht also, mit Hilfe und Begleitung sowie Kontrolle.
Kein bedingungsloses Grundeinkommen. Aber Hilfe für die, die nach dreißig oder mehr Jahren unverschuldet in Not geraten. Denen darf keinesfalls die Altersvorsorge geklaut werden und ich empfinde es als amoralisch, diese Leute mit denen gleichzusetzen, die schon in jungen Jahren keine Anstalten machen, ihre Situation zu verbessern oder sogar aktiv dagegenarbeiten, weil die Stütze und ein wenig Schwarzarbeit zum Leben ausreichen..