Pixelpusher28 schrieb am 11.01.2021 09:42:
pk schrieb am 11.01.2021 09:16:
... aber es ist schlicht mit dem Kapitalismus nicht kompatibel. Niemand lässt sich freiwillig ausbeuten, es gehört Zwang dazu. Dieser Zwang wird in der Regel dadurch hergestellt, dass allen Menschen, die sich nicht freiwillig verkaufen wollen, ëinfach ausgedrückt der Hungertod angedroht wird. Es würde mich sehr wundern, wenn sich der Kapitalismus dieses Erpressungspotential aus der Hand schlagen liesse, denn es würde automatisch auf Kosten ihres Profits gehen. Meiner Meinung nach ist es reichlich naiv anzunehmen, über einen solchen simplen Taschenspielertrick liesse sich der Kapitalismus überlisten.
Die Grausamkeit wird dann auf anderem Weg wiederhergestellt werden, vermutlich auf Initiative der Sozialdemokraten.Im real existierenden Sozialismus gab es übrigens die Pflicht zur Arbeit. Wer ihr nicht nachkam, der musste mit bis zu 5 Jahren Knast rechnen.
sort of, sollten wir fuer Migranten wieder einfuehren:
http://library.fes.de/FDGB-Lexikon/texte/sachteil/p/Pflicht_zur_Arbeit.html
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Pflicht zur Arbeit. Die P.z.A. war ein moral. begründetes Gebot der Verfassung der DDR vom 6.4.1968 (Art. 24), das mit dem materiellen Recht auf Arbeit eine Einheit bildete. Beide miteinander korrespondierenden Rechte lassen sich auf das Menschenbild des Marxismus(-Leninismus) zurückführen, demzufolge Arbeit das konstitutive Merkmal menschlichen Seins ist und zugleich der einzige produktive Faktor, der einen weit über den zu seiner Reproduktion erforderlichen Ressourceneinsatz hinausgehenden Mehrwert schafft.
Die P.z.A. besagte im Einzelnen, dass jeder Bürger der DDR, der physisch und psychisch in der Lage war, einer Arbeit nachzugehen, dazu auch verpflichtet war. Tat er dies nicht, besaß er auch keinen Anspruch auf Sozialunterstützung und konnte mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden (Strafgesetzbuch, § 249, Abs. 1). Gerade Personen, die sich dem Staat und seinen umfassenden Anforderungen bewusst verweigern wollten, um ein möglichst selbstbestimmtes alternatives Leben zu führen, empfanden die P.z.A. deshalb als eine beständige Drohung. Auch wenn die P.z.A. nur selten tatsächlich mit Zwangsmitteln umgesetzt wurde, etwa durch ein Strafurteil mit Bewährung in der Produktion, diente sie zur Rechtfertigung, um erwerbsfähige, aber nicht erwerbstätige Personen, die polit. oder sozial auffällig geworden waren, pauschal als „asozial“ abzustempeln und ihnen entsprechende Erziehungs- und Repressionsmaßnahmen anzudrohen. Die in Verfassung und Arbeitsrecht verankerte P.z.A. führte dazu, dass die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) in Hinblick auf Durchsetzung der sozialist. Arbeitsdisziplin und die Kündigung von Werktätigen relativ weitgehende Mitbestimmungsrechte ausübten.
F.S.
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