Vielleicht wäre ein Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegenüber den Eltern durch die so geschädigten Kinder nicht das verkehrteste.
Vielleicht wäre ein Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegenüber den Eltern durch die so geschädigten Kinder nicht das verkehrteste.