Was ist der Unterschied zwischen einem Radargeschwindigkeitsmessgerät und einem PCR-Test?
Das Radargeschwindigkeitsmessgerät ist geeicht und ohne Eichprotokoll ist jegliches Bußgeld hinfällig.
Da hast du dir wieder ein schönes Ei ins Nest gelegt - und das 1 1/2 Monate vor Ostern.
Schick.