Für Ärzte gilt nicht nur das Strafrecht sondern vor allem eine Fürsorgepflicht. Wer seine Patienten zu gesundheitsschädigenden Taten anstiftet dürfte von Rechts wegen seine Zulassung verlieren.
Für Ärzte gilt nicht nur das Strafrecht sondern vor allem eine Fürsorgepflicht. Wer seine Patienten zu gesundheitsschädigenden Taten anstiftet dürfte von Rechts wegen seine Zulassung verlieren.