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  • Sikkimoto

mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.2017

Re: Auch für Ärzte gilt das Strafrecht

Für Ärzte gilt nicht nur das Strafrecht sondern vor allem eine Fürsorgepflicht. Wer seine Patienten zu gesundheitsschädigenden Taten anstiftet dürfte von Rechts wegen seine Zulassung verlieren.

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