Frank_Drebbin schrieb am 15.02.2021 14:05:
Eine Radarfalle kann auch keine Geschwindigkeitsübertretung nachweisen, nur eine Verschiebung der Frequenz des reflektierten Radarstrahls...
Die erklärt man mit dem Dopplereffekt und verschickt Knöllchen...
Nicht die Vergleiche klauen!
Bei der Geschwindigkeitmessung ist diese aber verifizierbar.
Nachdem diverse Raser gegen die Knöllchen geklagt hatten und man auf dem Papier das Messprinzip nicht gerichtsfest nachweisen konnte, wurden diverse Bußgeldverfahren eingestellt.
In der Folge wurde die Technik und die Dokumentation verbessert.
Mit einem pos. PCR-Test bekommst Du auch nicht nur ein Knöllchen für 15 EUR, sondern Hausarrest. Bei dieser Art des Grundrechtseingriffes wäre eine besser dokumentierte und nicht derart fehleranfällige Messung geboten.
GWH