Oder wenn die Virenlast so gering ist, dass keine Infektiosität vorliegt und nicht zu erwarten ist, dass diese überhaupt noch eintritt (nennt sich Grundimmunität)?
Um das festzustellen muss die Anzucht der Viren erfolgen. Diese kann nur erfolgreich sein, wenn die Viren aktiv ("lebendig") sind. Anderenfalls sind es nur Schnipsel von genetischem Material und eine Infektiosität ist ausgeschlossen.
Wenn die Anzucht gelingt, ist der Delinquent nicht nur positiv, sondern auch (potenziell) infektiös, womit er in die Quarantäne muss.
Man sollte natürlich bis zur Vorlage des Ergebnis vorsorglich die Quarantäne anordnen. Alles andere wäre fahrlässig.
Deswegen gibt die RKI-Definition von "Infektion" vor, dass für das Vorliegen einer Infektion die Vermehrung zwingend zu ermitteln ist.