Sikkimoto schrieb am 15.02.2021 18:03:
Dir ist offensichtlich weder klar was Inhalt von Art. 5 GG ist noch was "Meinungsfreiheit" überhaupt bedeutet.
Und dir ist wohl nicht klar, was "gesellschaftsschädliche Ansichten" bedeutet. Denn die Ansicht kann in Wort, Schrift oder Bild vertreten werden. Und sie ist dann immer die gleiche und damit eventuell "gesellschaftsschädlich". Genau dies widerspricht dem Artikel 5 GG und dem Prinzip der Meinungsfreiheit.