"Unsere Studie dokumentiert, dass eine radikale Minderheit eine signifikante Gefahr für die ganze Bevölkerung sein kann", heißt es in der Bilanz des Papiers, und weiter: "Angesichts der gravierenden Konsequenzen für die öffentliche Gesundheit sollten sich Gesetzgeber vermehrt (auf das) konzentrieren, was gesellschaftsschädliche Ansichten und Verhalten fördert."
Ach gibt es jetzt schon "gesellschaftsschädliche Ansichten"? Ich dachte diese Denkweise wäre seit mindestens 30 Jahren auf dem Müllhaufen der deutschen Geschichte gelandet. Das steht ganz eindeutig im Widerspruch zum Artikel 5 des GG.