Bei der Testpflicht der Schulkinder wird doch ein Wattestäbchen z.T. relativ unangenehm sehr weit hoch in beide Nasenlöcher gesteckt.
Kann sich noch jemand daran erinnern, wie ganz groß beklagt wurde, dass das Röntgen der Handgelenksknochen von Flüchtlingen zur Altersfeststellung verboten wurde, weil das "Körperverletzung" sei?
Wie passt beides eigentlich zusammen? Mir kommt das wie doppelte Maßstäbe vor.