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  • Hoecker

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Re: Neusprech: Für GRUNDrechte braucht man einen Grund? (Impfung)

thombrei schrieb am 04.05.2021 15:31:

https://www.n-tv.de/panorama/11-47-CSU-knuepft-Ja-zu-Verordnung-fuer-Geimpfte-an-Lockerungen--article21626512.html

"Das sind individuelle Grundrechte, die ein Geimpfter oder Genesener hat. Die kommen jetzt zurück, weil der Staat keinen Grund mehr hat, da einzugreifen."

Grundrechte (wie beispielsweise seine Wohnung verlassen zu dürfen), sind eben nicht "individuelle" Rechte, für die es einen Grund braucht, sondern GRUNDLEGEND für alle INDIVIDUEN.

Die CSU Justizministerin benutzt framing und nudging. Sie lügt und pervertiert unsere Verfassung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nudge
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)

In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen. Sie verpflichten einzig den Staat und berechtigen einzig Private. Grundrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar.

Einlass in Clubs, ist kein Grundrecht. Somit wird es sehr einfach, Ungeimpften den Zutritt zu Verweigern - seien es Ladengeschäfte oder Gastronomie.
Shuttleservice, damit man mit den Spreadern nicht auf der Strasse laufen muss inklusive.
Problem gelöst!

;)

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