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  • thombrei

mehr als 1000 Beiträge seit 08.03.2012

Re: Neusprech: Für GRUNDrechte braucht man einen Grund? (Impfung)

Hoecker schrieb am 04.05.2021 18:00:

thombrei schrieb am 04.05.2021 15:31:

https://www.n-tv.de/panorama/11-47-CSU-knuepft-Ja-zu-Verordnung-fuer-Geimpfte-an-Lockerungen--article21626512.html

"Das sind individuelle Grundrechte, die ein Geimpfter oder Genesener hat. Die kommen jetzt zurück, weil der Staat keinen Grund mehr hat, da einzugreifen."

Grundrechte (wie beispielsweise seine Wohnung verlassen zu dürfen), sind eben nicht "individuelle" Rechte, für die es einen Grund braucht, sondern GRUNDLEGEND für alle INDIVIDUEN.

Die CSU Justizministerin benutzt framing und nudging. Sie lügt und pervertiert unsere Verfassung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nudge
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)

In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen. Sie verpflichten einzig den Staat und berechtigen einzig Private. Grundrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar.

Einlass in Clubs, ist kein Grundrecht. Somit wird es sehr einfach, Ungeimpften den Zutritt zu Verweigern - seien es Ladengeschäfte oder Gastronomie.
Shuttleservice, damit man mit den Spreadern nicht auf der Strasse laufen muss inklusive.
Problem gelöst!

;)

Draußen nachts gibt es keine Spreader. Und es geht um die Ausgangssperre, die in die Grundrechte eingreift, nicht um Clubs.

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