Twister2009 schrieb am 18. September 2009 11:29
> Kommt darauf an, was als Waffe gilt.
Das zeigt ein Blick ins Gesetz. Verboten ist alles, was dazu
mitgeführt wird, um Menschen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen.
Und das Verbot gilt auch schon auf dem Weg zur Kundgebung.
> Ein Schraubenzieher kann auch eine Waffe sein.
Genau. Außer, wenn z.B. die Elektrikerinnung zu einer Demo aufruft
und Erscheinen in Arbeitsmontour angesagt ist, dann kann Werkzeug in
Absprache mit der Polizeibehörde erlaubt sein.
> Und wenn der Herr sich bei der Polizei meldet und seinen leatherman
> _abgeben_ will bis die Demo vorbei ist, hat sich das Ganze doch
> erledigt, oder?
Siehe auch hier:
http://volkerkoenig.de/index.php/2009/09/16/haft-fur-ehrlichkeit-ein-
blick-ins-gesetz-erleichtert-die-rechtsfindung/
Mal ne Hypothese, wie es dazu kam.
Er hat einen vernünftigen Polizeibeamten gefunden, der erkannt hat,
dass es kein Vorsatz ist. Das es nix zum Eskalieren gibt. Musste aber
zu anderen Beamten, um das Werkzeug abzugeben und später wieder zu
bekommen. Für die war das ein Fall von vielen, vermutlich seit Langem
der erste Fall, wo jemand sagte: Huch, darf ich das irgendwo abgeben
und später wieder bekommen?
Also wussten sie nicht, was sie tun sollten, wie das Werkzeug
verbucht und wo und mit welchem Nachweis/Belegt es dann abgeholt
werden kann, und riefen die Einsatzleitung an. Auch für die war das
ein Problem von Vielen und die hörten nur: "Auf dem Weg zur Demo mit
Waffe angetroffen" und schalteten sofort: Anzeige schreiben. Um die
Demo zu schützen (nicht, dass er sich im Supermarkt ein Brotmesser
kauft und es gleich nochmal versucht) muss der potenzielle Störer
festgehalten werden, und falls er das auf einer anderen Demo nochmal
versucht auch erkennungsdienstlich behandelt werden, um solche
Serienstörer endlich dingfest machen zu können.
Es war eine Fehlreaktion irgendwo zwischen Kafka und Brazil. Dei
hoffentlich gerichtlich aufgeklärt wird.
> Kommt darauf an, was als Waffe gilt.
Das zeigt ein Blick ins Gesetz. Verboten ist alles, was dazu
mitgeführt wird, um Menschen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen.
Und das Verbot gilt auch schon auf dem Weg zur Kundgebung.
> Ein Schraubenzieher kann auch eine Waffe sein.
Genau. Außer, wenn z.B. die Elektrikerinnung zu einer Demo aufruft
und Erscheinen in Arbeitsmontour angesagt ist, dann kann Werkzeug in
Absprache mit der Polizeibehörde erlaubt sein.
> Und wenn der Herr sich bei der Polizei meldet und seinen leatherman
> _abgeben_ will bis die Demo vorbei ist, hat sich das Ganze doch
> erledigt, oder?
Siehe auch hier:
http://volkerkoenig.de/index.php/2009/09/16/haft-fur-ehrlichkeit-ein-
blick-ins-gesetz-erleichtert-die-rechtsfindung/
Mal ne Hypothese, wie es dazu kam.
Er hat einen vernünftigen Polizeibeamten gefunden, der erkannt hat,
dass es kein Vorsatz ist. Das es nix zum Eskalieren gibt. Musste aber
zu anderen Beamten, um das Werkzeug abzugeben und später wieder zu
bekommen. Für die war das ein Fall von vielen, vermutlich seit Langem
der erste Fall, wo jemand sagte: Huch, darf ich das irgendwo abgeben
und später wieder bekommen?
Also wussten sie nicht, was sie tun sollten, wie das Werkzeug
verbucht und wo und mit welchem Nachweis/Belegt es dann abgeholt
werden kann, und riefen die Einsatzleitung an. Auch für die war das
ein Problem von Vielen und die hörten nur: "Auf dem Weg zur Demo mit
Waffe angetroffen" und schalteten sofort: Anzeige schreiben. Um die
Demo zu schützen (nicht, dass er sich im Supermarkt ein Brotmesser
kauft und es gleich nochmal versucht) muss der potenzielle Störer
festgehalten werden, und falls er das auf einer anderen Demo nochmal
versucht auch erkennungsdienstlich behandelt werden, um solche
Serienstörer endlich dingfest machen zu können.
Es war eine Fehlreaktion irgendwo zwischen Kafka und Brazil. Dei
hoffentlich gerichtlich aufgeklärt wird.