Moin!
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, liegt die folgende
Situation vor:
1. Eine Person begeht eine Straftat (hier: Trunkenheit am Steuer)
2. Die Person entzieht sich der Strafe durch die Ausreise in ein
anderes europäisches Land (Spanien).
3. Im dem Land, in welchem die Straftat verübt wurde, ergeht
Haftbefehl (Schweden).
a) Aufgrund formaler Widrigkeiten zwischen den Ländern kann
der Haftbefehl nicht unverzüglich umgesetzt werden.
b) Ein Jahr später ist in Spanien das entsprechende Gesetz
inkraftgetreten, so daß der Haftbefehl nunmehr umgesetzt
werden kann.
4. Der flüchtige Straftäter wird verhaftet.
a) Spanien verlangt von Schweden die Bestätigung des
Auslieferungsantrages (Haftbefehl überdauerte
Gesetzesänderung).
5. Die beiden Länder (Spanien und Schweden) handeln die
Modalitäten der Gefangenenübergabe aus.
---
Und jetzt meine Frage: Na und?!
Falls Autor Ralf Streck der Meinung ist, daß sich Straftäter des
Verfahren entziehen dürften, indem sie schlicht und einfach in ein
anderes europäisches Land umsiedeln - bitte sehr. Ich bin definitiv
nicht dieser Meinung und die europäischen Behörden offensichtlich
auch nicht.
Jeder, der schon ein paar Westernfilme gesehen hat kennt die
grundsätzliche Problematik aus den US, wo Straftäter in diversen
Staaten zur Fahndung ausgeschrieben sein können und dennoch Zuflucht
in einem Staat innerhalb der US finden, wo sie vor Zugriff sicher
sind. Derartige Wildwestzustände wollen wir hier jedoch nicht haben,
deswegen wird EU-intern ausgeliefert.
Wo ist also das Problem?
Was hier passiert ist, taugt wirklich nicht für ein Wehgeschrei über
Behörden mit angeblich ausufernden Befugnissen. Die Tatsache, daß
Richterin am Nationalen Gerichtshof Teresa Palacio den Fall
bearbeitet hat, wird in Spanien wohl zurecht keine Bedeutung
beigemessen. Warum auch? Ich kann nicht erkennen, wo hier Befugnisse
erweitert wurden; sowas ist Tagesgeschäft für einen Richter.
Insbesondere erkenne ich keine Erweiterung der Befugnisse eines
Richters, der gestern noch die Epoche des Diktators Franko
aufgearbeitet hat und heute für besoffene Schweden zuständig ist.
Befugniserweiterung?!
Noch was: Schweden zeichnet für den Auslieferungsantrag
verantwortlich, Spanien hat diesem lediglich Folge geleistet.
Mit freundlichem Grunzen,
Knud
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, liegt die folgende
Situation vor:
1. Eine Person begeht eine Straftat (hier: Trunkenheit am Steuer)
2. Die Person entzieht sich der Strafe durch die Ausreise in ein
anderes europäisches Land (Spanien).
3. Im dem Land, in welchem die Straftat verübt wurde, ergeht
Haftbefehl (Schweden).
a) Aufgrund formaler Widrigkeiten zwischen den Ländern kann
der Haftbefehl nicht unverzüglich umgesetzt werden.
b) Ein Jahr später ist in Spanien das entsprechende Gesetz
inkraftgetreten, so daß der Haftbefehl nunmehr umgesetzt
werden kann.
4. Der flüchtige Straftäter wird verhaftet.
a) Spanien verlangt von Schweden die Bestätigung des
Auslieferungsantrages (Haftbefehl überdauerte
Gesetzesänderung).
5. Die beiden Länder (Spanien und Schweden) handeln die
Modalitäten der Gefangenenübergabe aus.
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Und jetzt meine Frage: Na und?!
Falls Autor Ralf Streck der Meinung ist, daß sich Straftäter des
Verfahren entziehen dürften, indem sie schlicht und einfach in ein
anderes europäisches Land umsiedeln - bitte sehr. Ich bin definitiv
nicht dieser Meinung und die europäischen Behörden offensichtlich
auch nicht.
Jeder, der schon ein paar Westernfilme gesehen hat kennt die
grundsätzliche Problematik aus den US, wo Straftäter in diversen
Staaten zur Fahndung ausgeschrieben sein können und dennoch Zuflucht
in einem Staat innerhalb der US finden, wo sie vor Zugriff sicher
sind. Derartige Wildwestzustände wollen wir hier jedoch nicht haben,
deswegen wird EU-intern ausgeliefert.
Wo ist also das Problem?
Was hier passiert ist, taugt wirklich nicht für ein Wehgeschrei über
Behörden mit angeblich ausufernden Befugnissen. Die Tatsache, daß
Richterin am Nationalen Gerichtshof Teresa Palacio den Fall
bearbeitet hat, wird in Spanien wohl zurecht keine Bedeutung
beigemessen. Warum auch? Ich kann nicht erkennen, wo hier Befugnisse
erweitert wurden; sowas ist Tagesgeschäft für einen Richter.
Insbesondere erkenne ich keine Erweiterung der Befugnisse eines
Richters, der gestern noch die Epoche des Diktators Franko
aufgearbeitet hat und heute für besoffene Schweden zuständig ist.
Befugniserweiterung?!
Noch was: Schweden zeichnet für den Auslieferungsantrag
verantwortlich, Spanien hat diesem lediglich Folge geleistet.
Mit freundlichem Grunzen,
Knud