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  • unbekannter Benutzer

409 Beiträge seit 05.04.2023

"Mitbestimmung der Bürger bei solch großen Veränderungen"

Nun, beim Heizungsgesetz ist aber nicht "der Bürger" betroffen, sondern eine bestimmte Gruppe. Da können Volksentscheide schon mal nicht im Sinne der Befürworter sein. Z.B., wenn beschlossen wird, dass in den betroffenen Gebäude die Heizungen bestimmten Alters ausgetauscht werden müssen, die Kosten hierzu aber selbst zu tragen sind.

Wie regeln das eigentlich die Schweizer, denn da schreiben die Kantone das vor.

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