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  • ACD

mehr als 1000 Beiträge seit 16.10.2001

Volksentscheide vs. Parlamentsentscheide

Bei der Einführung von Volksentscheiden in Sachfragen muss ein Weg gefunden werden, wie die Macht-Hierarchie funktionieren soll.
Wenn das Parlament in der gleichen Frage anders entscheiden würde, als das Ergebnis eines Volksentscheids, ergibt sich ein Problem.
Selbst wenn der Volksentscheid mit irgendeinem Mechanismus in ein Gesetz umgesetzt wird, könnte das Parlament dieses Gesetz ein halbes Jahr später wieder ändern.

In der Schweiz ist das so geregelt, dass Volksabstimmungen direkt die Verfassung ändern, aber wenn dann eine Regelung in die Verfassung aufgenommen wird, dass Kühe ihre Hörner behalten sollen, dann wirkt das irgendwie unnatürlich.

Wenn Deutschland Volksentscheide in Sachfragen einführen wollte, sollte man das Grundgesetz so ändern, dass es zwischen dem Grundgesetz und den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen eine weitere Ebene gibt, die nur durch Volksentscheide geändert werden kann, die aber dem Grundgesetz nicht widersprechen darf, aber für den Bundestag ähnlich bindent ist, wie das Grundgesetz.
Da der Bundestag das Grundgesetz mit 2/3 Mehrheit ändern kann, würde das selbe dann auch für die Zwischenebene gelten.
Der Bundestag könnte sich also über einen Volksentscheid hinwegsetzen aber nur mit einer Mehrheit die irgendwo zwischen 1/2 und 2/3 liegt, wie hoch die Grenze ist, müsste dann bei der Einführung von Volksentscheiden mit festgelegt werden.

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