> 118 "Verletzte" waren trotz Verletzung immerhin so fit, dass sie munter weiter Dienst schieben konnten. Gibt ja auch eine Fuersorgepflicht des Dienstherren.
Achso, die waren nicht so schwer verletzt dass sie den Dienst abbrechen mussten. Dann gehts ja. Verletzt waren sie ja aber oder?
Was soll uns das jetzt sagen? Dass deine Kumpels zu blöd waren jemandem mit Pflastersteinen, Glasflaschen und Böllern ernsthaft weh zu tun?
Inkompetenz ist keine Entschuldigung für verbrecherisches Verhalten!