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Avatar von Twistie2015

mehr als 1000 Beiträge seit 21.01.2015

kleines aktuelles Schmankerl

Da ja hier doch einige auch die Besitzverhältnisse des Hauses ansprachen und meinten, wenn denn die Räumungen nicht möglich sind, könnte nun einmal auch die Polizei eingesetzt werden usw :
das berliner Landgericht hat heute den Polizeieinsatz zur Räumung für rechtswidrig erklärt. Der Herr Eigentümer hatte es leider versäumt, wie auch die Polizei, sich darum zu kümmern, dass wenigstens doch die Besitzverhältnisse geklärt sind, Räumungstitel vorliegen oder auch ein Gerichtsvollzieher vor Ort dabei war.
"In der mündlichen Verhandlung stellte Richterin Nicola Herbst fest, dass der Hauseigentümer vor dem Polizeieinsatz am 22. Juni weder einen Räumungstitel vorgelegt noch einen Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung mitgebracht hatte. Damit sei das Vorgehen der Lafone Investments und der Polizei rechtlich nicht gedeckt gewesen, sagte Herbst."

also wurde noch nicht einmal einwandfrei dokumentiert, dass eine Räumung ansteht, aber unmöglich ist usw. usf.

"Theune kündigte an, das Nutzungsrecht seiner Mandanten mithilfe eines Gerichtsvollziehers schnellstmöglich durchsetzen zu wollen. Bis zur gerichtlichen Klärung der Besitzrechte will der Verein mögliche Nutzungsüberlassungstitel aus früheren Zeiten klären. Wegen der seit den Neunzigerjahren mehrfach wechselnden Besitzverhältnisse und der wechselnden Hausnutzer sei die Rechtslage unklar, sagte Theune."
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-raeumung-von-wohnprojekt-in-rigaer-strasse-war-rechtswidrig-a-1102815.html

da waren wohl ein paar Leute übereifrig, denn die Vorlage eiens Räumungstitels und die vorherige einwandfreie Klärung der Verhältnisse ist Standard.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/mieter-raeumt-nach-kuendigung-nicht-was-ist-zu-tun_030101.html

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