Und weil die Abstimmung zur Enteignung von Wohnungskonzernen genannt wurde, auch hier ist Murks passiert. Vor einer Abstimmung muß juristisch wasserdicht geklärt sein, ob eine Enteignung rechtlich überhaupt in der geforderten Weise umsetzbar ist.
Stimmt. Den hier wird es schon schwierig. Enteignungen sind zwar möglich.
Hier wird das schön erklärt:
https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/enteignung/
So wichtigster Satz meiner Meinung:
So regelt das BauGB, dass sie nur dann geeignet sind, wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht auf anderem Wege erreicht werden kann.
So erstens: 240.000 Wohnungen - in Berlin gibt es rund 2 Millionen Wohnungen - also stellen die 240.000 gerade einmal 12 % des Bestandes dar, Da ist das mit dem Allgemeinwohl schon schwierig.
Dann kommen wir zum anderen Weg - ich habe unten ja schon ausgerechnet, dass aufgrund von:
https://dejure.org/gesetze/BauGB/95.html
Die Entschädigung für den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust bemisst sich nach dem Verkehrswert (§ 194) des zu enteignenden Grundstücks oder sonstigen Gegenstands der Enteignung. 2Maßgebend ist der Verkehrswert in dem Zeitpunkt, in dem die Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet.
die Entschädigung auf rund 84 Milliarden kommen würde - aber selbst mit den 10 Milliarden die die Initiative fantasiert hat könnte man schon ne ganze Menge Wohnungen bauen. Also den anderen Weg wählen.
Dieser wäre auch zielführender, dann durch die Enteignung entsteht ja kein neuer Wohnraum.