JohnGeorge24 schrieb am 06.09.2021 15:25:
Frauen deutlich.
Wenn " Ein und derselbe Sachverhalt ... von den Beteiligten sehr unterschiedlich erlebt werden" kann und einer "Person, die von einem sexuellen Übergriff betroffen ist, die alleinige Definitionsmacht über das Vorgefallene zuzugestehen" ist", weil dies " eine notwendige Voraussetzung für jede Beratung und Begleitung von Opfern sexueller Übergriffe und Gewalttaten" ist, so wird die Frage nach dem tatsächlichen Sachverhalt nebensächlich und der Beschuldigte hat, gesteht man ihm nicht das selbe Recht zu, keine Chance mehr, sich zu rechtfertigen. Er kann nur noch einen Weg gehen: vorzugeben, die vermeintliche Tat, auch ohne selbst Täter zu sein, gegen sein besseres Wissen und ohne eigen Schuld, begangen zu haben und um Verzeihung zu bitten.
Es sei denn, der vermeintliche Täter verlangt für sich auch als Opfer angesehen zu werden. Opfer einer Verleumdung und fälschlicher Bezichtigung die meiner Meinung nach auf die so betroffene Person ebenso traumatisch wirken kann wie ein sexueller Übergriff und weitestreichende Folgen in psychischer und sozioökonomischer Sicht hat. Ihm müssen ebenso alle Rechte und Schutzmaßnahmen zugestanden werden, wie der Beschuldigerin.
Juristisch versierte Personen sollten uns raten, wie man sich vor missdeutbaren Situationen schützen kann.
Es ist Irrwitz, aber mir fällt spontan ein:
Keine Frauen mehr näher als doppelte Armlänge herankommen lassen, bzw sich ihnen nähern.
Keine Hilfeleistungen und Platzverweigerung in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Keine Kommunikation mündlicher Art, die nicht aufgezeichnet wird.
Kein Besuch von Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen mit Eventcharakter, zB Karnevalsveranstaltungen
Ist ein Kontakt mit einer weiblichen Person unvermeidbar, dann ist auf sittsame Kleidung der weiblichen Person zu bestehen, also kein wie auch immer gearteten Dekolleté, kein Rock oberhalb des Knies, kein offenes Haar.
Keine sexuellen Kontakte ohne Vertrag, also nur mit Anbietern, jedweden Geschlechts, sexueller Dienstleistungen.
Sollte dies jemand lesen: ja ich bin noch bei Verstand, habe mich aber schon mehrmals heftig gekniffen.
Die Republik geht vor die Hunde ... , nee, wird bigott und prüde, heuchlerisch und verlogen.
Pfui Deibel.
Mit dem "Bestehen auf sittsame Kleidung" greiffst Du aber doch in ihre sexuelle Selbstbestimmung schon ein.
Nein, ich denke, die Frau darf vor Dir herum tanzen wie sie will (Kim Basinger - Basic Instinct) und Du darfst nur nicht drauf reagieren, sondern musst es als "normal" hinnehmen, wie es ist.