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Avatar von mojo hand
  • mojo hand

mehr als 1000 Beiträge seit 22.06.2001

Was für ein Rechtsverständnis ...

Natürlich gibt es eine Unschuldsvermutung.
Sie gilt für "beide" Parteien.
Und deshalb hängen wir erst einmal des Beschuldigten und lassen dann das Kollektiv darüber per Akklamation darüber Abstimmen ob und wie schuldig ER war.

Was für ein verschwurbelter Beitrag.

Wenn ich ein Unrecht nicht vor Gericht mit Beweisen nachweisen kann bekomme ich eben kein Recht. Warum soll es für unbewiesene Anschuldigungen von Frauen ein Extrarecht geben bei dem allein die unbewiesene Anschuldigung für ein Urteil gegen den Beschuldigten ausreicht?
Wäre das nicht im höchsten Maße Unrecht?
Hatten wir das nicht schon im Mittelalter, 33 und später in der DDR und bei ISIS?
Ach ja, bei bei der richtige Ideologie (Den Guten, oder einfach WIR) ist das voll ok...

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