Hier geht es um einen strafrechtlichen Vorwurf und den wird man kaum mittels feministischer Perspektive aufklären können.
Tja, liebe Forderer der einseitigen Definitionshoheit, schon komisch, wenn sich jemand gegen das vorgefasste Urteil wehrt.
Komisch, daß das mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht so hochgekocht würde.
Der zunächst angesprochene Therapieansatz hat mit dem Vorwurf nun einmal eher wenig zu tun.