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Avatar von andimar
  • andimar

mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2004

ah ja.

"Sexuelle Übergriffe sind weit verbreitet und unberechtigte Vorwürfe eher eine Ausnahme"

Wie hoch ist dir Rate der unberechtigten Vorwürfe - ist das bekannt? Muß ja so sein, sonst würde es hier ja nicht so behauptet werden.

Wann ist so ein Vorwurf die Ausnahme? Im Promillebereich, einstelliger Prozentbereich?

"Selbstverständlich kann die anzuerkennende Wahrheit der Betroffenen nicht gleichsetzt werden mit der objektiven Wahrheit – die oft ohnehin nur sehr schwer oder gar nicht herauszufinden ist, zumal es eben in solchen Situationen sehr konträre Wahrnehmungen der Beteiligten geben kann."

Ah ja, und was soll das jetzt heißen?
Gibt es jetzt noch eine weitere Wahrheit neben der objektiven und der subjektiven? Wie viele Wahrheiten gibt es insgesamt?

"Dafür gibt es die rechtsstaatlichen Verfahren. Insoweit gilt die Unschuldsvermutung." Ob jedoch das Strafrecht geeignet ist, in einem solchen Fall wirklich zur Klärung beizutragen, kann hinterfragt werden."

Welches Recht wäre denn zur Klärung geeignet? Eines welches die Unschuldsvermutung beinhaltet ja anscheinend nicht klingt da durch.

"Vorwurf eines sexuellen Übergriffs bei Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" wird medial ausgeschlachtet. So könnte das politische Vorhaben beschädigt werden"

Die Autorin reiht sich mit diesem Artikel genau hier ein und liefert noch Munition für alle Kritiker des Vorgangs.

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