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  • Pnyx (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.2017

rationale Rechtsordnung

Nein. Wer fordert, man müsse einer beschuldigenden Person bedingungslos glauben, hat den Boden einer rationalen Rechtsordnung verlassen. An dieser Tatsache ändert weder die mögliche psychische Belastung der beschuldigenden Person durch eine - wie sich post festum vielleicht herausstellt - zu Unrecht bezweifelte Aussage, noch der mögliche Missbrauch dieses primären juristischen Agnostizismus durch wilde, sachfremde Unterstellungen von hasserfüllter Seite.

Wie der Autor richtig bemerkt, handelt es sich um eine heikle Angelegenheit, bei der die Justiz oft wie der Esel am Berg steht, da es typischerweise keine Zeugen für das Angezeigte gibt. Und selbstverständlich ist ein einfühlsamer Umgang mit der potentiell geschädigten Person angezeigt. Diese Selbstverständlichkeit darf aber nicht zu Parteilichkeit mutieren. Man muss es akzeptieren - es gibt, ausser einer gründlichen Untersuchung aller Umstände keinen Weg dieses Ignoramus zu überwinden. Man muss damit leben.

Und auch damit, dass gelegentlich eine Tat ungesühnt bleibt, weil man sie eben nicht hinlänglich plausibel belegen kann. Das ist immer noch besser, als das Leben durch eine Falschverurteilung zu ruinieren, denn das Leiden der zu Unrecht Bestraften ist grösser als das den Opfern durch die Nichtsühnung einer Tat zugefügte - vorausgesetzt, dass bei dem Ausgang der Angelegenheit keine Vorurteile eine Rolle gespielt haben. Also man z. B. dem Opfer aus irgendwelchen zum eigentlich Inkriminierten nicht in Beziehung stehenden Gründen nicht glaubt, was in diesen Zusammenhängen in der Vergangenheit oft der Fall war und genauso aus der rationalen Rechtsordnung hinausführt wie ein bedingungsloser Glaube.

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