Die propagandistische Absicht von Herrn Pomrehn zeigt sich auch daran, daß er darauf verzichtet zu erwähnen, daß es sich beim Frauenmarsch im Gegensatz zur Aktion von Antifa & Co um eine angemeldete und genehmigte Demonstration handelte. Die sogenannten Gegendemonstranten begingen hingegen zum Teil Straftaten, da sie eine genehmigte Demonstration blockierten und Teilnehmer bedrohten und angriffen (§ 21 VersammlG et al). Die von Polizei und Mainstreammedien verwendete Behauptung, es handele sich bei der Gegendemonstration um eine nicht genehmigungspflichtige Spontandemonstration, ist eine recht durchschaubare Lüge, da bereits viele Tage zuvor von den üblichen Verdächtigen im Internet zu Blockade und Angriffen auf Teilnehmer des Frauenmarsches aufgerufen wurde.