cybergorf schrieb am 18.02.2018 18:52:
Des Staats Aufgabe ist es aber nicht, Demonstrationen vor der Bevölkerung zu schützen.
Doch. Genau das ist die Aufgabe der Polizei: Bürger vor Gewalt zu schützen.
Das gewaltsame Verhindern genehmigter Versammlungen oder Umzüge ist zudem strafbar.
Dann wären wir wieder bei der "guten alten" 68er-Frage, ob das "Herumlungern auf Straßenbahnschienen" ein Gewaltdelikt ist.
Daß da Steine geworfen wurden, willst Du ja wohl nicht behaupten?
Und Joschka Fischer war nicht mal anwesend...