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  • HeliosMaximus

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2017

Re: Wo hat der Staat denn hier gegen das Demonstrationsrecht verstoßen?

Die linke Verachtung für die bestehende Rechtsordnung setzt diese doch nicht außer Kraft. Nur weil Ihresgleichen keine Ahnung und keine Achtung von der bestehenden Rechtsordnung zu besitzen scheint, ist diese dennoch gültig.
§21 des Versammlungsgesetzes ist hier eindeutig:
"Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
und die juristische Verantwortung liegt bei der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung.

Der SPD-Innensenator von Berlin trägt die Verantwortung und würde in einem funktionierenden Rechtsstaat hierfür zur Rechenschaft gezogen werden.

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