Das ist eine Berliner Angelegenheit, auch finanziell. Und da Widersprechen Ihne auch eine Mehrheit der Wähler. Die halten das für eine Förderung des Gemeinwohles. Und um diese Tatsachenbewertung kommt auch die Justiz nicht herum. Das ist damit definiert.
Da meinte doch bereits der ein oder andere Spezialist hier, dass es keinen Unterschied gäbe zu bisherigen "Einschlägigen" Gerichtsurteilen. Doch, gibt es.
Würde man Ihrer Argumentation folgen, müsste neu gewählt werden, bundesweit. In einem Land, in dem die Menschen einen immer höheren Anteil ihres Einkommens für die Unterbringung aufbringen müssen und das bis zur Wahl sich noch drastisch verschärfen würde.
Könnte man machen :D
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.11.2021 10:41).