Wagenrecht schrieb am 23.11.2021 15:17:
Das ist falsch.
Artikel 14GG
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
"Zugleich" ist das Zauberwort.
Das Allgemeinwohl kann auch 0 sein.
Wagenrecht schrieb am 23.11.2021 15:17:
Das ist falsch.
Artikel 14GG
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
"Zugleich" ist das Zauberwort.
Das Allgemeinwohl kann auch 0 sein.