Ich wusste gar nicht, dass wir so viele Volksbegehren hatten. Interessant. Und einschlägige Kommentare haben schon oft geirrt.
???
Das Volksbegehren ändert doch nichts daran, dass einschlägige Rechtssprechung existiert. Auch Konzernen gegenüber.
Zunächst einmal reichte ja Kapitalerstattung mit üblichem Zins aus, sagen wir 3,5%? Es entstünde ja kein Schaden. Sondern ein Gewinn. Man könnte natürlich auch hergehen, und erst mal als Gegengewicht zur Geldschwemme eine Zwangshypothek auf solch Immobilienbesitz ansetzten. Hatten wir schon mal, ist gesetzlich vorgesehen. Und danach über den Preis verhandeln. Und man könnte, ersatzweise oder zusätzlich, die Steuern mal streng nach Maßgabe §42AO prüfen.
Okay, sie sind also juristischer Laie und ahnungslos. Dann sagen sie das doch gleich.