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Avatar von Luc Mareau
  • Luc Mareau

mehr als 1000 Beiträge seit 25.09.2006

Scheitert sowieso vorm Verfassungsgericht

Ohne Jurist zu sein bin ich mir trotzdem sicher, daß diese Initiative vorm Verfassungsgericht scheitern wird bzw. würde.

Der Enteignungsparagraph aus dem Grundgesetz ist keine Blankovollmacht, daß sich der Staat einfach so Privatbesitz aneignen kann, sondern beschränkt es auf die Fälle, wo es gar nicht anders geht. Wie z.B. bei der Enteignung von Grundstücken zum Bau von Bahntrassen oder Autobahnen, die man nicht einfach woanderslang bauen kann. Hier in meiner Stadt kenne ich sogar zwei Stellen, wo sich die Straße ganz offensichtlich um das Grundstück im Weg herumschlängelt, welches man nicht bekommen konnte.

Hier geht es aber durchaus anders. Und zwar können mit dem Geld, welches für Entschädigungen fällig werden würde, einfach selbst Häuser gebaut werden. Damit entfällt die Grundlage, daß es nicht anders geht.

Ganz davon abgesehen würde die Enteignung auch nicht dem Wohle der Bevölkerung zugute kommen, sondern nur einem winzigen Teil davon, nämlich den Mietern der Häuser.

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