Und der besagte, dass Deutschland über die EWG Wirtschaftshilfe an die ehemaligen Kriegsgegner leistet und dafür eben keine Reparationen zu leisten hat, weil man mit diesen und den Folgen nach dem ersten Weltkrieg sehr sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Die Grenzen zu Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich, Schweiz und Österreich sind durch massenweise gegenseitige Verträge abgesichert, Gebietsabtretungen sind völkerrechtlich absolut wasserdicht abgesichert worden.
Das alles trifft auf die Verträge mit Polen nicht zu. Da steht vieles eben nicht im 2+4 Vertrag und schon gar nicht im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag. Man kann jetzt lange darüber spekulieren, was die Gründe sind weshalb man das 1990 nicht wasserdicht geregelt hat. Fakt ist, es erfolgte eben nicht. Der wesentliche Punkt der in diesen Verträge fehlt ist folgender: Der völkerrechtliche Status des deutschen Staatsgebietes östlich der Oder-Neiße-Linie, welches nach Postdamer Abkommen unter polnischer bzw. sowjetischer Verwaltung steht. Das Potsdamer Abkommen verschiebt eine endgültige Regelung ausdrücklich auf einen Friedensvertrag. Da der 2+4-Vertrag dieses ja ersetzen soll, hätte diese Frage in diesem Vertrag geklärt werden müssen.
Das Thema Reparationen wird in 2+4-Vertrag hingegen ausdrücklich abgehandelt und als endgültig geregelt bezeichnet.
Nun wird eben nicht von einer größeren rechten Gruppe aus Deutschland dieser Kompromiß 2+4-Vertrag hinterfragt, sondern ausgerechnet von der gewählten polnischen Regierung, und damit wird wieder die Büchse der Pandora geöffnet. Ist das sinnvoll? Ich sehe das nicht so. Aber in den letzen 10 Jahren ist es in Europa äußerst populär geworden Verträge zu brechen - siehe EU.