Ein Blick zurück:
Die heutige deutsch-polnische Grenze wurde am 2. August 1945 im Potsdamer Abkommen zwischen Großbritannien, USA und UdSSR festgelegt. Die sogenannte Oder-Neiße-Linie wurde bis es zu einer endgültigen Friedensregelung als vorläufige Grenze zwischen Polen und Deutschland definiert. Durch diese Grenzziehung wurden Teile Deutschlands unter polnische Verwaltung gestellt. Millionen Deutsche mussten ihre Heimat verlassen, um Millionen Polen Platz zu machen, die von der Sowjetunion vertrieben wurden.
Deutschland war nicht Herr seiner Grenzen
In den Verträgen wurde vereinbart, dass die Oder-Neiße-Linie die „westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet“. Der Bundestag nahm diesen Vertrag 1971 unter Enthaltung der Union an. Am 17. Mai 1972 bestätigte der Bundestag einstimmig in einer gemeinsamen Entschließung, dass die beiden Verträge „von heute tatsächlich bestehenden Grenzen“ ausgingen und sie deren einseitige Änderung ausschließen. Eine friedensvertragliche Regelung sei dadurch nicht vorweg genommen und sie würden „keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen“ schaffen. Mehr konnte der Bundestag nicht machen, denn das Kontrollrecht der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs erlaubte der Bundesrepublik nur eine Teilsouveränität. Grenzregelungen sollten ja nur durch Deutschland als Ganzes vorgenommen werden können.
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Fazit: Das heißt also das im Falle von der Region Stettin/ Szczecin die ganze Altstadt und die Werften komplett auf der Westseite der Oder liegen und nicht an Polen hätten gehen dürfen.
Wer hat das entschieden?
Wer zahlt jetzt die Pacht für West Pommerania?