tjp schrieb am 12.09.2017 11:07:
Das alles trifft auf die Verträge mit Polen nicht zu. Da steht vieles eben nicht im 2+4 Vertrag und schon gar nicht im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag. Man kann jetzt lange darüber spekulieren, was die Gründe sind weshalb man das 1990 nicht wasserdicht geregelt hat. Fakt ist, es erfolgte eben nicht. Der wesentliche Punkt der in diesen Verträge fehlt ist folgender: Der völkerrechtliche Status des deutschen Staatsgebietes östlich der Oder-Neiße-Linie, welches nach Postdamer Abkommen unter polnischer bzw. sowjetischer Verwaltung steht. Das Potsdamer Abkommen verschiebt eine endgültige Regelung ausdrücklich auf einen Friedensvertrag. Da der 2+4-Vertrag dieses ja ersetzen soll, hätte diese Frage in diesem Vertrag geklärt werden müssen.
Wat erzählst du da?
Im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, an dessen Ausarbeitung Polen beteiligt war, wurde in Artikel 1 Absatz 2 vereinbart, dass das vereinte Deutschland und die Republik Polen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag bestätigen sollten.
Am 14. November 1990 unterzeichneten der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher und sein polnischer Amtskollege Krzysztof Skubiszewski in Warschau den Vertrag. Die jeweiligen Parlamente ratifizierten ihn Ende 1991, so dass der Vertrag am 16. Januar 1992 nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Warschau in Kraft trat.
Während die DDR diese mit dem Görlitzer Abkommen von 1950 als deutsch-polnische Grenze anerkannte, [etc. pp.]
Da gibt es nichts zu regeln.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.09.2017 18:04).