Lesmio schrieb am 11.09.2017 14:22:
Sie wissen aber schon, dass die polnische Grenze durch internationales Recht annerkannt ist und damit komplett legitim ist?
Dann können Sie sicherlich den Vertrag nennen in dem dies festgehalten wurde?
Der Punkt ist, dass 1990 die Oder-Neiße-Linie die Grenze zwischen der DDR und des von der Volksrepublik Polen verwaltetem deutschen Staatsgebiet war. Im 2+4-Vertrag oder dem deutsch-polnischem Grenzvertrag wurde eben zu dem völkerrechtlichen Status der Gebiete östlich dieser Linie keinerlei Aussage getätigt.